Riskantes Fahren im Pulk kann dazu führen, dass man den Versicherungsschutz verliert.
Zu diesem Urteil kam jetzt das Oberlandesgericht Brandenburg (Az: 12U2009/06)
In dem Fall waren vier Biker erheblich schneller als erlaubt im Pulk über eine Bundesstraße gefahren.
Als einer der Fahrer scharf abbremste, kam der nachfolgende von der Fahrbahn ab und stürzte.
Er verklagte den Bremser auf Schadenersatz - ohne Erfolg!
Die Fahrt in enger Formation mit stark erhöhter Geschwindigkeit verglich das Gericht mit sportlichen Wettbewerben und deren Gefahrenpotenzial. Dort sei es in der Regel ausgeschlossen, bei einem Schaden den Verursacher in Anspruch zu nehmen.
Das Gericht klärte erst garnicht die Frage, ob ein zu geringer Sicherheitsabstand und mangelde Aufmerksamkeit schuld am Unfall waren.
Die Umstände des Unfalles seien vielmehr so, dass von einem "gegenseitigen Haftungsverzicht auszugehen sei"
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