von bulldogac » Montag 13. Juni 2011, 21:58
Hallo Ralf Georg,
da hast Du das gleiche Problem wie ich mit meiner Bulldog hatte. Die Bulldog hatte auch nie eine Reifenbindung. In den alten Papieren hat nie etwas gestanden. Bei Ausstellung der neuen Papiere wurde standardmäßig der Hinweis auf die Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis eingetragen. In den Fällen, in denen nei eine Reifenbindung bestanden hat, ist der Satz eigentlich gegenstandslos. Ein Problem kann es aber bei Kontrollen der Rennleitung geben. Wie beweisen, dass die aufgezogenen Reifen zulässig sind? Eine Freigabebescheinigung des Reifenherstellers gibt es meist nicht, da keine Bindung besteht. Die Eintragung im Schein läßt etwas anderes vermuten. Nicht alle Polizisten kennen die vertrakte Situation. Schnell ergibt ein Wort das andere und schon sprühen die Funken. Hier möchte ich mal Partei für die Rennleitung ergreifen: Für den Mist können die nun wirklich nichts und vor Ort haben die auch eigentlich keine Möglichkeit dies zu überprüfen. Die Bulldogfahrer sind im Bulldogforum relativ gut organisisert. Auf Wunsch des Forums hat Yamaha Deutschland sich bereit erklärt, Bescheinigungen darüber auszustellen, dass keine Reifenbindung besteht. Mit dieser Bescheinigung und den alten Papieren bin ich zum Straßenverkehrsamt. Da an meinen Papieren sowieso etwas geändert werden mußte, hat man den Vermerk entfernt. So haben auch andere Straßenverkehrsämter gehandelt. Bulldogfahrer, die kontrolliert wurden und die Bescheinigung quasi wie eine ABE mitgeführt haben, hatten bei den Kontrollen ebenfalls keinerlei Probleme, Diskussionen o.ä.
Vielleicht kann BMW ja auch mit einer ähnlichen Bestätigung helfen. Die Änderung der Papiere alleine dafür würde ich nicht vornehmen lassen, das kostet dann.
Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter
Gruß
BulldogAC
Heinz
Es war einmal: Tretroller, Fahrrad, Kreidler GT, Honda CB 250
Es sind: Yamaha BT1100 Bulldog, VECTRA GTS und hin und wieder Tochters FZ6 Fazer S2
Es wird: hoffentlich kein AOK Chopper